Sehr geehrter Herr Büscher, sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um Berücksichtigung folgender Anträge und Anfragen in der anstehenden Beratung und Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Much
Antrag zur Erweiterung der Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung
Beschlussvorschläge
1. Erweiterung der konkreten Maßnahmen 2024 Wir fordern für den Haushaltsplan 2024 konkrete und zielführende Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung unter Einbeziehung von Standard- und Leistungsreduzierung. Ziel ist es, das Haushaltsdefizit effektiv und nachhaltig zu verringern.
2. Gemeinsame Sparinitiative von Politik und Verwaltung zur Haushaltsoptimierung Um eine verbesserte Haushaltssituation für 2025 zu erreichen, wird in jedem Fachausschuss unter dem neuen Tagesordnungspunkt „Haushaltskonsolidierung“ eine gemeinsame Beratung von Politik und Verwaltung über konkrete Sparmaßnahmen stattfinden. Diese Maßnahmen sollen sowohl zur Reduktion der Ausgaben als auch zur Kürzung des Investitionsvolumens beitragen.
3. Unterstützung durch externe Beratungen Zusätzlich wird vorgeschlagen im Jahre 2024 externe Beratung zur Identifizierung von konkreten Einsparmöglichkeiten hinzuzuziehen. Diese Einsparmöglichkeiten sollen von der Verwaltung umgesetzt oder unter TOP „Haushaltskonsolidierung“ mit der Politik beraten werden.
Begründung
Die finanzielle Situation der Gemeinde Much ist akut angespannt und verlangt nach umgehenden Handlungsmaßnahmen. Trotz beträchtlicher Einnahmen, vor allem aus Gewerbe- und Grundsteuern, klafft eine signifikante Lücke zwischen unseren Einnahmen und Ausgaben. Diese Diskrepanz resultiert in kontinuierlich hohen laufenden Ausgaben, die nicht durch entsprechende Einsparungen aufgefangen werden können. Much verzeichnet im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW ein besonders niedriges Eigenkapitalvolumen. Nachdem wir in den vergangenen Jahren das Eigenkapital in der Regel im niedrigen einstelligen Prozentbereich verbraucht haben, steigt der Verbrauch in 2024 auf 22% in 2025 sogar auf 32 % und in 2027 ist nur noch Eigenkapital in Höhe von 10,9 Mio. € vorhanden! Diese Entwicklung belegt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den finanziellen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde wird voraussichtlich im Jahr 2026 knapp über 100 Millionen Euro betragen, wovon die Hälfte aus Kassenkrediten besteht, die für den laufenden Betrieb notwendig sind. Bereits im Jahr 2024 beläuft sich der Zinsaufwand für Kassenkredite auf nahezu eine Million Euro. Diese Zahlen verdeutlichen die kritische finanzielle Lage, in der sich Much befindet. Es ist daher dringend erforderlich, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Haushalt der Gemeinde wieder auf eine solide Basis zu stellen. Das aktuelle Konzept zur Haushaltssicherung, das sich hauptsächlich auf die Erhöhung der Hebesätze stützt, erweist sich als unzureichend und kurzsichtig. Eine fortlaufende Diskussion und Implementierung von Spar- und Optimierungsmaßnahmen ist entscheidend, um die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Die Einbindung externer Beratung kann dabei unterstützen, neue Perspektiven zu gewinnen und sicherzustellen, dass alle denkbaren Optionen zur Haushaltskonsolidierung in Betracht gezogen werden. Angesichts dieser Umstände ist die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes, der über bloße Anpassungen der Hebesätze hinausgeht, offensichtlich. Ohne proaktive und ganzheitliche Maßnahmen laufen wir Gefahr, nicht nur die Genehmigung unseres Haushaltsplans durch die Aufsichtsbehörden zu verlieren, sondern auch in eine vorläufige Haushaltsführung überzugehen, die unsere politische Handlungsfreiheit stark einschränken würde.
Antrag zur Begrenzung des Hebesatzes der Grundsteuer B für eine nachhaltige und gerechte Haushaltsplanung
Wir fordern eine politische Entscheidung über den politisch mitgetragenen maximalen Hebesatz der Grundsteuer B bis zum Jahr 2027 (nach bisherigem Grundsteuerrecht). Dies würde eine für Bürger*innen und Verwaltung verbindliche Grundlage für eine realistische und verantwortungsvolle Haushaltsplanung der nächsten Jahren ermöglichen.
Beschlussvorschlag: Der Hebesatz für die Grundsteuer B (nach bisherigem Grundsteuerrecht) wird bis zum Jahr 2027 auf maximal ______ Prozentpunkte festgesetzt.
Begründung:
Der Haushaltsplan basiert auf übertriebenen Steuererhöhungen, die in der Praxis kaum Zustimmung finden dürften. Die vorgesehene Erhöhung auf 1440% im Jahr 2026 erscheint unrealistisch und politisch nicht durchsetzbar. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass der Rat im Jahr 2026 eine derartige Erhöhung der Steuerhebesätze beschließen wird. Eine solche Annahme ist nicht nur unrealistisch, sondern auch unverantwortlich. Daher fordern wir eine Anpassung der Planungen, um einen realistischen und verantwortungsvollen Haushalt zu gewährleisten. Wir dürfen nicht auf unwahrscheinliche zukünftige Entscheidungen bauen, sondern müssen uns den realen Gegebenheiten stellen und entsprechend planen. Im aktuellen Haushaltsplan werden keine effizienten Sparmaßnahmen vorgesehen, was es besonders ungerecht macht, die finanzielle Last ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern aufzubürden. Die erhebliche Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2026 ist nicht nur schwer zu rechtfertigen, sondern belastet auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Weiterhin zeigen die ausufernden laufenden Kosten und Investitionen für die Jahre 2025/2026 ein Mangel an politischer Verantwortlichkeit. Es ist nicht vertretbar, dass die Bevölkerung diese finanzielle Last in den Jahren 2026/2027 tragen muss.
Anfragen:
Anfrage 1: Ansteigender Mehrstellenbedarf: Wir möchten den aktuellen Stand der besetzten Stellen erfahren, um zu ermitteln, welche Stellen in diesem Jahr nicht besetzt werden können. Dies begründet sich darin, dass im Haushalt nur eine stichtagsbezogene Abfrage vom 30. Juni als Grundlage verwendet wurde. Der Stellenplan zeigt seit 2020 eine Abweichung von 16 % im Vergleich zur aktuellen Mitarbeiterzahl, was eine signifikante Diskrepanz zwischen Planung und Realität darstellt. Die daraus resultierenden geplanten Personalkosten erfordern eine gründliche Analyse und möglicherweise eine Anpassung der Planung.
Anfrage 2: Investitionsliste Wir bitten darum, dass die Investitionsliste ab dem Haushaltsplan 2025 um eine zusätzliche Spalte für „Abschreibungsjahre und Abschreibungsbeginn“ ergänzt wird, um die durch die Investitionen entstehenden Kosten besser einschätzen zu können.
Anfrage 3: Übersicht laufende Ausgaben Wir bitten darum, dem Haushaltsplan 2025 die Gesamtbetrachtungsansicht: „Haushaltsentwicklung im Vergleich zur Haushaltsplanung“ hinzuzufügen. Außerdem bitten wir um die Aufnahme der Planungszahlen für die Jahre 2025-2027 in diese Tabelle, zusätzlich zu den Ist-Zahlen des laufenden Jahres. Diese Liste bietet eine ausgezeichnete, transparente Basis für eine detaillierte Analyse. Dies würde es uns ermöglichen, die Veränderungen der einzelnen Posten präzise nachzuvollziehen und würde eine solide Beratungsgrundlage bieten. Die Konten in dieser Liste sind inhaltlich besser nachzuvollziehen als es in den Produktgruppen des Haushaltes möglich ist